Update 18.11.21
Im Freistaat Sachsen ist die Überlastungsstufe gem. § 2 Abs. 5 der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung am 17.11.21 erreicht.
Damit greifen die Maßnahmen aus § 9 der SächsCoronaSchVO ab dem 19. November 2021, die weitere Kontaktbeschränkungen für „private Zusammenkünfte“ vorsehen und sich somit auch auf den Fußball auswirken.
Der KVFZ folgt daher der Entscheidung des Sächsischen Fußball-Verbandes und wird den Spielbetrieb der Junioren in allen Altersklassen für die Dauer der Überlastungsstufe unterbrechen.
Beitrag 11.11.21
Der Vorstand des Kreisverbandes Fußball Zwickau hat basierend auf der seit 08.11.21 gültigen Corona-Schutzverordnung in Sachsen folgende Festlegungen getroffen:
- Alle Spiele in den Altersklassen Herren, Frauen, A- und B-Junioren werden für den Zeitraum
12.11. – 25.11.2021 abgesetzt. - Der Spielbetrieb in den Altersklassen C- Junioren und jünger wird in vollem Umfang
fortgesetzt. Sofern Mannschaften an Pflichtspielen nicht teilnehmen wollen, so ist dies bis 2 Tage vor dem
jeweiligen Spieltag schriftlich beim Staffelleiter über das DFBnet-Postfach durch den betreffenden
Verein mitzuteilen. - Die Spieldurchführung in den Altersklassen C-Junioren und jünger hat unter Einhaltung der in der
Corona-Schutzverordnung benannten Auflagen und Einschränkungen sowie des vorliegenden
Hygienekonzepts und der Anordnungen des Rechtsträgers der Sportstätte zu erfolgen. Es ist zu
beachten, dass für die „10-Personen-Regel“ alle am Spiel beteiligten Personen, also auch Trainer,
Auswechselspieler (Anm.: diese sind noch keinen 16 Jahre alt, also unbedenklich) , Schiedsrichter,
… ebenso mitzuzählen sind wie in der Sportstätte anwesende Zuschauer. Daher empfiehlt der KVFZ folgende Regelung für C und D-Junioren:
den Spielbetrieb mit je 4 Trainern/Betreuern plus Schiedsrichter (die Pflicht zum Stellen von
Linienrichtern für die C-Junioren entfällt) sowie ohne Zuschauer. Für die E und F-Junioren:
den Spielbetrieb mit je 5 Trainern/Betreuern und ohne Zuschauer. - Sofern einer der beteiligten Vereine die Erfüllung der Auflagen als nicht umsetzbar einschätzt, so ist
dies dem zuständigen Staffelleiter bis 2 Tage vor dem Spiel zu melden, um eine Spielabsetzung zu
erreichen. - Freundschaftsspiele werden in sämtlichen Altersklassen durch den KVFZ nicht genehmigt.
- Die Punkte 1-5 gelten vorbehaltlich ausbleibender Änderungen der rechtlichen Auslegungen der
aktuellen Corona-Schutzverordnung und nicht entgegenstehender Beschlüsse des Sächsischen
Fußball-Verbands. - Die Absetzung der benannten Spiele erfolgt nach Bekanntgabe des Beschlusses.