Der Schiedsrichterausschuss richtet min. einen Anwärterlehrgang pro Saison aus. Vorraussetzung für die Teilnahme sind die Mitgliedschaft in einem Fußballverein sowie ein Mindestalter von 12 Jahren. Der Lehrgang erstreckt sich über insgesamt vier Theorie-Tage sowie einen Prüfungstag. Gelehrt werden die 17 Fußballregeln sowie administrative Tätigkeiten, wie das Ausfüllen von Spiel- und Sonderberichten. Die 60 minütige Prüfung besteht aus 10 Multiple Choice Fragen sowie 20 Freie-Antwort-Fragen, für die es jeweils 2 Punkte gibt. Bestanden ist die Prüfung wenn 75% der Punkte erreicht worden. Außerdem muss ein 1.000m Lauf absolviert werden. Beim Nichtbestehen der Prüfung ist ein Wiederholungsversuch möglich.
Die Teilnahmegebühr richtet sich nach der aktuellen Finanzordnung des KVFZ.
