Ein Schiedsrichterbeobachter führt offizielle Schiedsrichterbeobachtungen im Auftrag des Schiedsrichterausschusses durch. Dabei wird dem Schiedsrichterkollektiv entsprechend seiner Leistung in vordefinierten Kategorien eine Punktzahl gegeben. Die Beobachtung kann durch den Schiedsrichter spätestens fünf Werktage nach dem Spiel und nach Freigabe durch den Verantwortlichen für das Beobachtungswesen über das DFBNet abgerufen werden.
Nach Durchführung der Beobachtung kann der Beobachter seine Auslagen beim Kreisverband abrechnen.
Die Anzahl der Beobachter ist entsprechend der Qualifizierungsrichtlinie auf 15 beschränkt. Die Auswahl der Beobachter erfolgt nach qualitativen Kriterien und unter Berücksichtigung der Bedingung, dass eine min. zehnjährige Laufbahn als Schiedsrichter oder Schiedsrichterassistent vorliegt.
Beobachter müssen an der jährlich stattfindenden Beobachtertagung teilnehmen.