Gemäß Qualifizierungsrichtlinie müssen alle Schiedsrichter mit Mindesteinstufung 1.Kreisklasse und Coaching-Schiedsrichter jährlich einen Lauftest im Rahmen der Leistungsüberprüfung absolvieren. Für Schiedsrichter der Kreisoberliga und der Coachinggruppe ist ein Helsen-Test zu absolvieren. Schiedsrichter mit Einstufung Kreisliga und 1.Kreisklasse absolvieren einen Cooper-Test. Die Normen richten sich nach dem Alter des Schiedsrichters.
Ohne Teilnahme an der Leistungsüberprüfung kann eine Ansetzung in der eingestuften Spielklasse nicht erfolgen.
Leistungsüberprüfung
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