Als Paten werden Schiedsrichterbeobachter oder erfahrene Schiedsrichter bezeichnet, welche eine Betreuung bei Schiedsrichter-Anwärtern oder Nachwuchsschiedsrichtern durchführen. Laut Qualifizierungsrichtlinie muss jeder Beobachter und jeder Schiedsrichter mit Mindesteinstufung Kreisliga pro Saison min. eine Soli-Betreuung durchführen, bei der keine Auslage der Kosten erfolgt. Ab der zweiten Betreuung kann beim Kreisverband eine Abrechnung erfolgen, welche sich nach den aktuellen Entschädigungssätzen richten.
Pate
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Updated on 3. Februar 2022
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