Vorstand fasst Änderungsbeschluss um 01.03.24

Der Vorstand des Kreisverbandes Fußball Zwickau hat auf seiner Vorstandssitzung am 22.02.24 eine Änderung des §19 der Finanzordnung ab 01.März 2024 beschlossen:

Absatz (2): Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden gegen Vorlage der Fahrtausweise erstattet. Für Fahrten mit der Bahn werden die Fahrtkosten der 2. Klasse anerkannt. Die Fahrtausweise sind bei der Abrechnung vorzulegen. Bei Nutzung einer Jahres-oder Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel kann jeweils eine Pauschalgebühr i.H. v. 3,50€ pro Veranstaltung/Einsatz abgerechnet werden.

Absatz (3):
a. PKW 0,35€
d. Fahrrad 0,10 €

Absatz (5):
a. beim PKW um 0,04€/km

Begründung: Das Sächsische Reisekostengesetz, der Landessportbund Sachsen, der Sächsische Fußball-Verband sowie die Nachbarkreise des KVFZ haben die Kilometerpauschale bereits auf 0,35€ pro gefahrenen Kilometer erhöht. Mit der Änderung wird diese Erhöhung auch im Kreisverband Fußball Zwickau umgesetzt. Die weiteren Pauschalen wurden an das Sächsische Reisekostengesetz angepasst. Zusätzlich wurde eine Festlegung für die Nutzung von Monats-oder Jahrestickets aufgenommen, um hier eine Klarheit zu erzielen. [BS]