Die Entschädigungssätze für Schiedsrichter und Beobachter für Spiele auf Ebene des KVFZ richten sich nach der aktuell gültigen Finanzordnung. Abgerechnet werden darf zudem ein Fahrgeld in Abhängigkeit des Transportmittels und der Entfernung zwischen Wohnort und Spielort. Hierbei ist die ökonomischste Fahrtstrecke zu verwenden und es sind nach Möglichkeit Fahrgemeinschaften zu bilden.
Im Falle einer Spielabsage nach Anreise zum Spielort sind 50% der Entschädigung und das volle Fahrgeld abzurechnen.
Im Falle eines Spielabbruchs ist der volle Entschädigungssatz und das volle Fahrgeld abzurechnen.
Die Abrechnung der Entschädigung erfolgt beim Heimverein mittels Quittung am Spielort nach Spielende.
Entschädigungssätze
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