Ein Vereinswechsel ist für Schiedsrichter grundsätzlich immer möglich. Dafür ist ein sogenanntes Wechselformular auszufüllen und an den Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses zu senden. Erfolgt der Wechsel vom 01.07. bis 31.12. zählt der Schiedsrichter mit Beginn des neuen Spieljahres zum Soll des neuen Vereins. Erfolgt der Wechsel vom 01.01. bis 30.06. zählt der Schiedsrichter mit Beginn des übernächsten Spieljahres zum Soll seines neuen Vereins.
Erfolgt ein Vereinswechsel im Jahr der Ausbildung oder im darauf folgenden Jahr, hat der neue Verein dem ausbildenden Verein eine Ausbildungsentschädigung in Höhe von 300 EUR zu zahlen lt. §7 (2c) SRO.