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Kreisverband Fussball Zwickau

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Schiedsrichter-Assistent

< 1 min read

Pro Spielzeit werden bis zu 15 Plätze vergeben, die rein auf die Tätigkeit als Schiedsrichter-Assistent beschränkt sind.
Entsprechend der Qualifizierungsrichtlinie kann auf Antrag beim Schiedsrichterausschuss eine Einstufung als reiner Schiedsrichter-Assistent erfolgen. Dafür muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:


• min. zehn Jahre aktiver Schiedsrichter
• weiblich
• min. 50 Jahre alt
• ernsthafte gesundheitliche Einschränkungen

Die Sportfreunde können grundsätzlich bis zur Kreisoberliga zum Einsatz kommen. Bei guten und sehr guten Leistungen als Schiedsrichter-Assistent und Bestehen der Assistenten-Leistungsüberprüfung (siehe Punkt 1.2.1 der Qualifizierungsrichtlinie) können reine Schiedsrichter-Assistenten ggfs. als 2.Assistent in der Herren-LK angesetzt werden. Ein Anspruch auf eine feste Anzahl an Einsätzen besteht nicht.

Bei Nichterfüllung des SR-Soll kann die Einstufung im Folgejahr wieder aufgehoben werden.

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Updated on 18. Februar 2022
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