Pro Spielzeit werden bis zu 15 Plätze vergeben, die rein auf die Tätigkeit als Schiedsrichter-Assistent beschränkt sind.
Entsprechend der Qualifizierungsrichtlinie kann auf Antrag beim Schiedsrichterausschuss eine Einstufung als reiner Schiedsrichter-Assistent erfolgen. Dafür muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
• min. zehn Jahre aktiver Schiedsrichter
• weiblich
• min. 50 Jahre alt
• ernsthafte gesundheitliche Einschränkungen
Die Sportfreunde können grundsätzlich bis zur Kreisoberliga zum Einsatz kommen. Bei guten und sehr guten Leistungen als Schiedsrichter-Assistent und Bestehen der Assistenten-Leistungsüberprüfung (siehe Punkt 1.2.1 der Qualifizierungsrichtlinie) können reine Schiedsrichter-Assistenten ggfs. als 2.Assistent in der Herren-LK angesetzt werden. Ein Anspruch auf eine feste Anzahl an Einsätzen besteht nicht.
Bei Nichterfüllung des SR-Soll kann die Einstufung im Folgejahr wieder aufgehoben werden.
