Jeder Verein darf beim Schiedsrichterausschuss einen Schiedsrichterobmann benennen. Dies kann sowohl ein aktiver oder ehemaliger Schiedsrichter oder ein sonstiger Vereinsfunktionär sein. Er trägt Verantwortung für seine Vereinsschiedsrichter und wird über mögliche Verfehlungen oder Versäumnisse von diesen in Kenntnis gesetzt. Es kann zudem Antrag auf Erweiterung der DFBNet-Kennung gestellt werden, mit welcher die Ansetzungen und Verfügbarkeiten der Vereinsschiedsrichter nachvollzogen werden können.
Einmal pro Saison findet eine Tagung für die Schiedsrichterobleute statt, in der über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen im Schiedsrichterwesen informiert werden soll.
Schiedsrichterobmann
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