Laut §6 der Schiedsrichterordnung (SRO) des Sächsischen Fußballverbandes müssen Schiedsrichter und Beobachter zur Anerkennung zum Schiedsrichter-Soll ihres Vereins die folgenden Kritierien erfüllen:
- min. 15 Einsätze
- Teilnahme an zwei Hausregeltrainings
- Besuch von min. drei Lehrabenden
Schiedsrichteranwärter müssen in der Saison ihrer Ausbildung zur Anerkennung zum Schiedsrichter-Soll die folgenden Kriterien erfüllen:
- min. 5 Einsätze
- Teilnahme an einem Hausregeltraining
- Besuch von min. einem Lehrabend